Das Schul A-B-C
A
Anfangsunterricht
Der Anfangsunterricht erstreckt sich über das erste und zweite Schuljahr. Er wird als Einheit betrachtet, da die Kinder in diesem Zeitraum einen besonderen Entwicklungsprozess durchlaufen. In dieser Zeit gibt es keine „Nichtversetzung“, sondern es wird den langsamer lernenden Kindern die Zeit gelassen, die sie brauchen.
Anmeldung
Ihr Text
Antolin
Zur Förderung der Leseförderung und Lesemotivation arbeiten wir mit dem vom Westermann Verlag herausgegebenen Programm Antolin, in der die Schüler u.a. Fragen zu gelesenen Büchern beantworten können und anhand Klassenstatistiken den eigenen Leseerfolg innerhalb der Klasse sehen können.
Anton
Wir unterstützen unsere Schüler im Umgang mit den digitalen Medien und nutzen dazu u.a. die von der EU geförderte Lernapp "Anton". Alle Schüler und Schülerinnen können diese kostenlos nutzen und damit ihren Lernerfolg prüfen und festigen. Derzeit gibt es Lernangebote im Bereich Deutsch, Mathematik und Sachunterricht für die Grundschule.
C
Computer
An unserer Schule gibt es ein Computerkabinett. Die SchülerInnen schulen dort wichtige Medienkompetenzen. Es findet ein digitalunterstütztes Lernen statt.
Crosslauf
Einmal im Schuljahr findet unser schulinterner Crosslauf statt. Die Jungen und Mädchen der Klassen 1 und 2 laufen die kleine Runde (ca. 600m) und die Klassen 3 und 4 die große Runde (ca. 1000m). Die besten Läufer der jeweiligen Klassenstufen erhalten Medaillen und dürfen unsere Schule beim Grundschulcrosslauf in Wechselburg vertreten.
E
Eislaufen
Im Januar fahren wir mit der gesamten Schule mit dem Bus zum Eislaufen in die Eissporthalle nach Chemnitz. Trainer des hiesigen Eissportvereins bringen unseren Kindern das Eislaufen bei. Dies bereitet unseren Schülern seit Jahren viel Freude.
Elterngespräche
Ihr Text
Elternvertreter
Im Elternabend der einzelnen Klassen werden je 2 Eltern gewählt, die das Wohlergehen der Klasse im Auge behalten. Aus diesen geht dann der Elternrat der Schule hervor, welcher die Geschicke der Schule mitbestimmen.
Englisch
Im Rahmen des GTA Programms lernen unsere Schüler bereits ab Klasse 1 Englisch. So werden die Schüler kontinuierlich an die erste Fremdsprache herangeführt und sind Ende Klasse 4 fit für die weiterführenden Schulen.
Entschuldigung
Kann ein Kind auf Grund einer Erkrankung oder eines anderen wichtigen Grundes (Arzttermin o.ä.) nicht am Unterricht teilnehmen, sollte eine telefonische Entschuldigung in der Schule möglichst bis zum Unterrichtsbeginn, spätestens
aber bis 8.00 Uhr erfolgen. Eine schriftliche Entschuldigung ist spätestens am ersten Tag des Wiedererscheinens an der Schule vorzulegen. Ein ärztliches Attest ist nicht in allen Fällen erforderlich, für ersichtliche Erkrankungen genügt eine Entschuldigung durch die Sorgeberechtigten.
Elterngespräche
Die Elternberatung erfolgt laufend durch den Klassenleiter, der bietet jedoch auch zweimal jährlich Elterngespräche an.
Außerdem steht der Beratungslehrer nach Terminvereinbarung zur Verfügung. Zusätzlich gibt es an der Schule auch eine Sozialpädagogin, die ebenfalls nach Terminvereinbarung Eltern aber auch Kinder gerne berät.
G
Geschichte/Gegenwart
Mehr erfahren Sie auf unserer Startseite
GTA
Die GTA- Angebote beschränken sich auf drei Tage und erstrecken sich über den musischen, künstlerischen sowie sportlichen Bereich. Die Teilnahme an einem Ganztagsangebot ist für ein halbes Jahr verbindlich.
I
Infektionen
Sollten bei Ihrem Kind Krankheitssymptome auftreten, die auf eine Infektionskrankheit hinweisen, ist unverzüglich die Schule zu informieren und das Kind einem Arzt vorzustellen. Nach einer bestätigten Infektion sind die Maßnahmen und Hinweise des Gesundheitsamtes umzusetzen.
Stellt die Schule während der Unterrichtszeit Symptome einer Infektionskrankheit fest, wird das Kind unverzüglich isoliert und die Sorgeberechtigten, ggf. die Not-Kontakte, werden informiert, um das Kind abzuholen und einem Arzt vorzustellen.
Inklusion
Kinder, bei denen sonderpädagogischer Förderbedarf besteht, können inklusiv an unserer Schule unterrichtet werden. Auch dann steht ein Lehrer zur Verfügung. Dieser nimmt das Kind aus dem Klassenverband heraus und arbeitet an den entsprechenden Förderschwerpunkten. Dabei wird er unterstützt von einem Kollegen aus dem jeweiligen Förderbereich, der über die entsprechende Ausbildung verfügt.
K
Klassen
Ihr Text
Krankheit
Kann ein Kind auf Grund einer Erkrankung nicht am Unterricht teilnehmen, sollte eine telefonische Information an die Schule möglichst bis zum Unterrichtsbeginn, spätestens bis 8.00 Uhr erfolgen.
Siehe dazu auch Entschuldigung und Infektionen. Verpasster Unterrichtsstoff sollte zeitnah nachgeholt werden, verpasste Arbeiten oder Kontrollen werden in Absprache mit dem Fachlehrer nachgeschrieben. Sollten auf Grund der Erkrankung große Anteile der Themen einer Arbeit oder Kontrolle nicht im Unterricht behandelt worden sein, kann die Benotung auch ausgesetzt werden.
Wird eine Erkrankung während der Unterrichtszeit festgestellt, informiert die Schule umgehend die Sorgeberechtigten oder ggf. die Not-Kontakte, so dass das Kind von der Schule abgeholt und einem Arzt vorgestellt werden kann. Wird keiner der angegebenen Kontaktnummern erreicht, informiert die Schule ggf. den ärztlichen Notdienst.
Kollegium
Schulleiterin: |
Frau Tegt |
Klassenlehrer |
|
Klasse 1a: |
Frau Möller Frau Langhardt |
Klasse 1b: |
Frau Knepper |
Klasse 2a: |
Frau Preißler |
Klasse 2b:: |
Frau Morgenstern |
Klasse 3a: |
Frau Voigt |
Klasse 3b: |
Herr Brumme |
Klasse 4a: |
Herr Ziecke |
Klasse 4b: |
Frau Beck |
weitere Lehrer |
|
|
Herr Silligmann Frau Kreisig |
Referandarin |
Frau Melzer |
Babypause |
Frau Pahlke |
Kopfläuse
Stellen Sie bei Ihrem Kind einen Befall von Kopfläusen fest, belassen Sie Ihr Kind bitte zu Hause und informieren unverzüglich die Schule.
Alle Eltern werden dann auf geeignetem Weg über das Auftreten von Kopfläusen in der Schule informiert, um geeignete Maßnahmen zu ergreifen.
Die Namen der Kinder, bei denen Kopfläuse zuerst aufgetreten sind, werden natürlich nicht an andere Personen weitergegeben.
Nach einer erfolgreichen Behandlung kann das Kind wieder am Unterricht teilnehmen, eine schriftliche Entschuldigung für die Fehltage und eine Bestätigung über die Behandlung mit einem geeigneten Mittel durch die Sorgeberechtigten ist ausreichend.
Kompetenztest
Die Kompetenztests werden zentral für jedes neue Schuljahr erstellt. Sie wurden entwickelt, um Leistungen der Schüler sachsenweit und bundesweit zu vergleichen und Hinweise für die Unterrichtsentwicklung zu geben. Kompetenztests werden in der Grundschule in der Klassenstufe 3 geschrieben. Die Fachlehrerinnen und Fachlehrer legen nach Bekanntgabe der Termine für das Schreiben der Kompetenztests fest, ob dieser in Mathematik oder Deutsch oder in beiden Fächern geschrieben wird. Die Eltern werden darüber im Elternabend informiert und erhalten nach der Kontrolle der Tests durch die Lehrkraft die Möglichkeit, Einsicht in den Kompetenztest zu nehmen. Kompetenztests sind keine Klassenarbeiten. Sie werden nicht zensiert.
M
Milchbestellung
Ein vielfältiges Milchangebot können Sie gerne über unseren Essensanbieter bestellen. In der Frühstückspause 9.10-9.25 Uhr kann Ihr Kind die Milch zu sich nehmen.
Mittagessen
Das Mittagessen wird von der Firma „Hänchen“ bezogen. Es werden jeden Tag 3 warme Mahlzeiten angeboten, wovon mindestens ein Essen vegetarisch ist. Zusätzlich dazu kann noch zwischen einem Salat und einem Lunchbeutel gewählt werden. Weitere Infos gibt es unter:
O
Ihr Text
Q
Ihr Text
S
Schulanfänger
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Schulbus
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Schuleingangsphase
Die Schuleingangsphase umfasst die Anmeldung in der Grundschule (siehe A wie Anmeldungen), die Schulaufnahmeuntersuchung der Kinder durch die Jugendärzte des zuständigen Gesundheitsamtes, die Ermittlung des aktuellen Entwicklungsstandes des Kindes und den Anfangsunterricht in den Klassenstufen 1 und 2 (siehe A wie Anfangsunterricht).
Der Termin für die vorgeschriebene Schulaufnahmeuntersuchung wird meistens zur Schulanmeldung bekannt gegeben. Das Kind muss durch mindestens ein Elternteil zur Schulaufnahmeuntersuchung begleitet werden.
Zur Gestaltung der Schuleingangsphase gibt es an unserer Grundschule eine Kooperationsvereinbarung, deren wesentlicher Bestandteil die Zusammenarbeit mit den Eltern und den Kindertageseinrichtungen ist.
Weiterhin beinhaltet diese Vereinbarung u.a. den Informationselternabend zum Schulvorbereitungsjahr, das Hospitieren und Führen von Gesprächen mit den Erzieherinnen der Kitas, den ABC – Tag für alle zukünftigen Schulanfängerinnen und Schulanfängern mit ihren Eltern, der Besuch der Vorschulkinder in den 1. Klassen sowie der Besuch und der „Unterricht“ bei den zukünftigen Klassenlehrerinnen und Klassenlehrern.
Schulleitung
Schulleiterin:
Frau Tegt, Kerstin
stellv. Schulleiter:
Frau Knepper, Ute
Sekretärin:
Frau Hähle, Martina
Sprechzeiten finden nach Anmeldung über unser
Sekretariat oder individueller Vereinbarung statt.
Schulprogramm
Unser Schulprogramm legt den Ist-Stand und die Weiterentwicklung der Goethegrundschule dar. Es kann unter folgendem Link … heruntergeladen werden.
Schulspeisung
An unserer Schule besteht die Möglichkeit an einer kostenpflichtigen Schulspeisung teilzunehmen.
Schwimmen
In der zweiten Klasse haben die Schüler lehrplanmäßig eine Unterrichtsstunde pro Woche Schwimmen. Mit dem Bus werden die Kinder zum Sportzentrum „Am Taurastein“ gefahren. Für den Schwimmunterricht benötigen die Schüler:
- Badekappe
- Badeanzug bzw. eng anliegende Badehose (keine Badeshorts)
- Handtuch
- Badeschuhe
- Duschbad
- Kamm oder Bürste
- Kopfbedeckung entsprechend der Witterung
Wenn bei einem Kind gesundheitliche Einschränkungen (z.B. Tauch- oder Sprungverbot, keine Ausdauerbelastungen usw.) bestehen, dann muss eine ärztliche Bescheinigung vorgelegt werden.
Sekretariat
Sekretärin:
Frau Hähle, Martina
Sprechzeiten:
Mo – Fr 7.00 – 13.00 Uhr
Kontakt:
Telefon: (03724) 2390
Fax: (03724) 669738
E-Mail:
Sport
Die Leistungsbewertung und Benotung erfolgt auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen unter Beachtung der konkreten Bedingungen an der Schule. In jedem Lernbereich (Sportart) erfolgen Einzelbewertungen, deren Ergebnisse die Teilnote ergeben. Die Teilnoten werden dann zu Halbjahres- bzw. Endnoten zusammengefasst.
Stundenausfall
Ihr Text
Schulanmeldung
Alle Kinder, die bis zum 30. Juni des darauffolgenden Jahres das 6. Lebensjahr
vollendet haben, müssen angemeldet werden. Sie
werden mit Beginn des nächsten Schuljahres
schulpflichtig. Kinder, die das sechste Lebensjahr
nicht bis zum 30. Juni des Einschulungsjahres
vollendet haben, können auf Antrag der Eltern
trotzdem eingeschult werden, wenn es ihr geistiger
und körperlicher Entwicklungsstand zulässt. Die
Entscheidung über die Aufnahme trifft die
Schulleitung.
Zur Schulanmeldung mitzubringen sind: die
Geburtsurkunde des Kindes sowie der
Personalausweis des Elternteils, ggf.
Sorgerechtsbeschluss oder Vollmacht des Partners.
U
Unfälle
In der Schule, auf dem Schulweg und bei schulischen Veranstaltungen ist jedes Kind gegen die Folgen eines Unfalls versichert. Wurde ein Arztbesuch erforderlich, müssen die Eltern unverzüglich die Sekretärin informieren, damit in diesem Fall die Unfallmeldung an die Unfallkasse Sachsen weitergeleitet werden kann.
Unfälle jeder Art müssen sofort im Sekretariat gemeldet und im Unfallbuch eingetragen werden. Somit ist der Versicherungsschutz Ihres Kindes stets gewährleistet. Beachten Sie bitte, dass dies auch für Wegeunfälle Gültigkeit besitzt.
Unterrichtszeit
Erfahren Sie mehr unter Unterrichtszeiten
Unterschrift
Unterschriften sind von den Personensorgeberechtigten unter Mitteilungen von der Schule an die Eltern zu leisten und damit zu bestätigen, dass der entsprechende Sachverhalt zur Kenntnis genommen wurde. Des Weiteren sind alle mündlichen und schriftlichen Lernkontrollen zu unterschreiben sowie nach Möglichkeit wöchentlich das Hausaufgabenheft.
Wandertag
Auch außerhalb der Schule darf das Lernen stattfinden, um Unterrichtsinhalte zu vermitteln oder zu festigen und regionale Besonderheiten kennenzulernen. Die Schulwanderung bietet dafür die Möglichkeit. Es ist eine Tagesveranstaltung, der ein pädagogisches Thema zugrunde liegt. Bis zu drei Schulwandertage können pro Schuljahr durchgeführt werden.
Quelle: REVOSax
Weiterführende Schulen
Nach dem erfolgreichen Versetzen in Klasse 5 haben die Schüler die Möglichkeit entweder den mittleren Bildungsweg in die Oberschule oder den höheren Bildungsweg ins Gymasuium einzuschlagen. Zu den Bildungsempfehlungen werden bereits in Klasse 3 erste Gespräche mit den Personensorberechtigten geführt und die Möglichkeiten erörtert. Nähere Informationen zu den verschiedenen Bildungswegen und einen detailierten Terminablaufplan erhalten die Eltern dann in Klasse 4. An den Schnuppertagen besuchen wir beide Schulen in der Stadt Burgstädt, sodass die Schüler einen persönlicheren Eindruck von ihrer zukünftigen Bildungseinrichtung erhalten.
Wettkampf
Unsere Schule nimmt regelmäßig an sportlichen Grundschulwettkämpfen teil. Im Herbst dürfen sich die Schüler beim „Risiko-Raus“- Staffelwettbewerb mit anderen Schulen messen. Im Winter findet das alljährige Völkerballturnier statt. Im Frühjahr laufen die besten Schüler beim Grundschulcrosslauf in Wechselburg gegeneinander. Den Schuljahresabschluss bildet das große Grundschulsportfest in Rochlitz.
Y
Ihr Text
B
Beratungslehrer
Ute Knepper- mit Qualifizierung seit 1995
Kontakt:
Telefon: 2390
E-Mail: emaillink('ggs-burgstaedt','t-online','de');</script> oder
emaillink('ggs-burgstaedt','t-online','de');</script> oder
emaillink('ggs-burgstaedt','t-online','de');</script> oder
Unterricht:
-
Kirchliche Anlässe
-
Feste und Gedenktage bei Schülern, die anderen Religionen angehören
-
Wichtige familiäre Anlässe und Gründe im engsten Familienkreis (z.B. Hochzeit, Todesfall)
-
Teilnahme an wissenschaftlichen, künstlerischen oder sportlichen Wettkämpfen
-
Heilkuren
Beurlaubungen werden nicht zur Verlängerung von Ferien oder Urlaubsreisen gestattet. Beurlaubungen sind rechtzeitig schriftlich beim Klassenlehrer einzureichen. Über Beurlaubungen bis zu 2 Tagen kann der Klassenlehrer entscheiden, ab 3 Tage ist die Genehmigung durch die Schulleitung erforderlich. Verpasster Unterrichtsstoff ist zeitnah selbständig nachzuholen.
Bewertung
Grundlage der Bewertung und Zensierung ist der Beschluss der Lehrerkonferenz zur Leistungsermittlung und Leistungsbewertung zu Beginn jeden Schuljahres. Darin werden die Anzahlen und der Aufbau der Klassenarbeiten und Kontrollen sowie die Punkteberwertung festgelegt. In den ersten Elternabenden der Klassen wird dies den Eltern transparent gemacht.
Bibliothek
An unserer Schule haben wir eine kleine Bücherei, die regelmäßig mit neuen Büchern erweitert wird. In festgelegten Zeiten können die Schüler Bücher lesen und auch ausleihen.
Bildungsempfehlung
Kinder der Klassen 4 erhalten im Halbjahr und ggf. am Schuljahresende eine Bildungsempfehlung durch die Lehrerkonferenz der Schule.
Darin wird eine Empfehlung ausgesprochen, an welcher Schulart das Kind mit seinen bis dahin erzielten Lernergebnissen und seinem Lernverhalten weiterlernen sollte. Die Eltern entscheiden dann auf dieser Grundlage, an welcher der weiterführenden Schulen sie ihr Kind anmelden.
Einzelheiten zu den Voraussetzungen, Terminen und weiteren Details dazu werden im 2.Elternabend der Klassen 3 erläutert.
D
DAZ
Deutsch als Zweitsprache
Anspruch auf diese besondere Unterstützung haben alle Kinder, die einen Migrationshintergrund haben. Das heißt, Eltern oder Großeltern sprechen deutsch nicht als Muttersprache.
Dann werden die Kinder von einem Lehrer in einer zusätzlichen Stunde oder während des Unterrichtes aus dem Klassenverband herausgenommen und einzeln oder in kleinen Gruppen besonders gefördert.
F
Fahrradabstellerlaubnis
Diese erhalten Sie auf Anfrage bzw. Antrag von der Schulleitung. Nach der von Ihnen erforderlichen Kenntnisnahme und der Erteilung der Erlaubnis, in Form eines Passes, darf Ihr Kind das Schulgelände mit dem Fahrrad betreten.
Ferien
Erfahren Sie mehr unter unseren Ferienterminen
Förderunterricht
Im Förderunterricht werden die individuellen Lernvoraussetzungen der Schülerinnen und Schüler berücksichtigt. Jede Klasse erhält im Schuljahr 2 Förderstunden (je 1Stunde für Mathematik und 1 Stunde für Deutsch), die im Stundenplan der jeweiligen Klasse integriert sind. Im Förderunterricht geht es vor allem darum, ausgehend vom aktuellen Leistungsstand, Defizite aufzuarbeiten und durch gezielte Förderangebote die bestehenden Wissenslücken zu verringern bzw. zu schließen, aber auch um die Förderung von leistungsstarken Schülern. Die Fachlehrerinnen und Fachlehrer legen fest, welche Schülerinnen und Schüler am Förderunterricht teilnehmen und informieren darüber die Eltern.
Freistellung
In Ausnahmefällen können Schüler zur Vorstellung beim Facharzt oder besonderer familiärer Ereignisse, Wettbewerbe freigestellt werden.
Siehe auch unter "Beurlaubung" oder unter der Schulbesuchsordnung Sachsens
Fundsachen
Sollten die Kinder doch einmal Kleidung o.ä. vermissen, können diese im Kellergeschoss in unserer Sammelstelle fündig werden. Außerdem besteht die Möglichkeit an den Elternabenden die Fundsachen in Augenschein zu nehmen.
H
Halbjahresinformationen
In Klasse 1 erfolgt in verbaler Form die Einschätzung des erreichten Leistungs-und Entwicklungsstandes. Zum Halbjahr beschränkt sich diese auf die Leistungen in Deutsch und Mathematik. Am Schuljahresende umfasst der Bericht alle Fächer. In Klasse 2 erhalten die Schüler Noten in Deutsch, Mathematik und Sachunterricht, sowie den Kopfnoten (Betragen, Ordnung, Mitarbeit, Fleiß). Da in Klasse 2 am Schwimmunterricht teilgenommen wird, wird dem Zeugnis ein Blatt über die erreichten Leistungen beigefügt. In Klasse 3 werden außer im Fach Englisch alle Fächer benotet. Kopfnoten werden ebenfalls erteilt. In Klasse 4 stehen nun überall Zensuren. Verbale Einschätzungen können erfolgen, wenn es notwendig und sinnvoll erscheint. Für die Notenvergabe der Kopfnoten gibt es Vorgaben aus der Grundschulordnung, welche Bereiche und Abstufungen zu beachten sind. In der Klassenkonferenz werden in gemeinsamer Absprache die Zensuren festgelegt.
Handy
In unserer Hausordnung haben wir u.a. aufgenommen, dass die Kinder in der Schule kein Handy brauchen bzw. benutzen. Deshalb sollte es nur außerhalb des Schulgeländes in Betrieb genommen werden.
Hausaufgaben
Hausaufgaben dienen der Übung und Festigung von behandeltem Unterrichtsstoff. Sie können auch für die Vorbereitung von Unterrichtsinhalten genutzt werden. Hausaufgaben werden im Unterricht besprochen und in das Hausaufgabenheft eingetragen. Die Kontrolle der Hausaufgaben findet durch die Lehrkraft statt. Vergessene Hausaufgaben werden im Klassenbuch dokumentiert und die Eltern darüber schriftlich informiert.
Hausordnung
Unter dem Motto „Wir wollen uns in der Schule wohl fühlen“, haben wir Regeln aufgestellt, die dazu beitragen sollen. Diese werden regelmäßig mit den Schülern besprochen, überarbeitet und aktualisiert, so dass sich alle damit identifizieren können.
Sie finden die aktuelle Hausordnung unter Downloads
Hitzefrei
Es gibt keine zentrale Vorgabe für das Erteilen von hitzefrei. Die Entscheidung darüber obliegt der Schulleitung.
Hofpause
Bewegung an frischer Luft ist lernförderlich für unsere Schüler. Die Hofpause findet von 9.10 Uhr bis 9.50 Uhr und von 11.25 Uhr bis 11.50 Uhr auf unserem Schulgelände statt. Während dieses Zeitraumes werden die Schüler von Lehrkräften beaufsichtigt. Bei schlechtem Wetter findet die Hofpause in den Klassenräumen statt. Denken Sie bitte an witterungsgerechte Kleidung zu jeder Jahreszeit.
Hygieneplan
Entsprechend der Vorgaben durch das Land Sachsen wird der Hygieneplan an der Schule regelmäßig ergänzt und angepasst. Die aktuelle Version finden sie hier. (Link einfügen)
J
Jahresplan
Im Jahresplan finden Sie die Veranstaltungen für Lehrer und Schüler. Zum Kalender
L
Lernen lernen
Das Lernen lernen ist ein integrativer Bestandteil des Unterrichts. Die Lehrpläne geben dabei Impulse und Anregungen, wie das Lernen lernen in den Unterricht eingebaut werden kann. Ziel des Lernen lernens ist es, dass die Schülerinnen und Schüler in der Lage sind Lernprozesse selbst steuern zu können. Das heißt sie können sich selbständig einen Lernplan erstellen, diesen strukturieren, ihn ausführen, ggf. noch einmal überarbeiten sowie am Ende diesen für sich auswerten. Diese Arbeitsschritte werden unter dem Begriff Lernkompetenz gefasst. Um diese Lernkompetenz sukzessive aufbauen zu können, werden den Schülerinnen und Schülern Lernstrategien und Arbeitstechniken vermittelt.
Lernsax
LernSax ist die sächsische Antwort auf die Herausforderungen der aktuellen Zeit. Es ist eine Plattform zur Kommunikation und Kooperation zwischen den SchülerInnen und Lehrkräften.
LRS
Im Laufe des Anfangsunterrichtes werden die Kinder besonders genau beim Lesen- und Schreibenlernen beobachtet. Der Klassenleiter spricht bereits in diesem Zeitraum an, wenn der Verdacht auf eine Lese- Rechtschreibschwäche besteht.
In Klasse 2 wird er dann ggf. gemeinsam mit den Eltern die Überprüfung auf diese Lernschwäche einleiten. Diese wird von speziell ausgebildeten Pädagogen und Psychologen an der Pestalozzischule in Mittweida durchgeführt.
Bei bestätigter LRS besteht die Möglichkeit, dort die Klassenstufe 3 in einer LRS-Klasse auf 2 Jahre zu strecken und/oder einen Nachteilsausgleich zu beantragen.
N
P
Pausenbrot
Ein ausgewogener Grundumsatz ist Voraussetzung für erfolgreiches und konzentriertes Lernen. Befüllen Sie die Brotdose Ihres Kindes bitte abwechslungsreich mit Obst, Gemüse, Vollkornprodukten usw. und am besten mit Ihrem Kind zusammen. In unserer Einrichtung ist das Verwenden von Glasflaschen untersagt.
Parken
Es besteht an unserer Grundschule ein Parkverbot für das gesamte Schulgelände und eine Halteverbot entsprechend der Ausschilderung. Im Gelände parken lediglich die Lehrkräfte der Grundschule, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Hortes sowie das technische Personal.
Nur durch einen kurzen Fußweg entfernt, stehen ausreichend Parkmöglichkeiten zur Verfügung.
R
Radfahrausbildung
Bei der Radfahrausbildung im Sachunterricht nutzen wir gern die praktischen Übungsangebote des ADAC oder der Verkehrswacht Sachsen.
In Klasse 4 wird eine theoretische und praktische Prüfung abgelegt. Die Schüler erhalten einen Fahrradführerschein.
T
Termine
Siehe Kalender
V
Verletzung
Eine ärztliche Behandlung nach einer Verletzung muss über die Unfallkasse Sachsen abgerechnet werden.
Versetzung
„In Klassenstufe 2 steigt ein Schüler ohne Versetzungsentscheidung auf. Mit Zustimmung der Eltern kann ein Schüler aufgrund seines Entwicklungsstandes ein Jahr länger im Anfangsunterricht (Klassen 1 und 2) verbleiben. In die Klassenstufe 3 kann ein Schüler noch versetzt werden, wenn er in einem der Fächer Deutsch, Mathematik oder Sachunterricht die Note „mangelhaft“ erreicht hat. In die Klassenstufen 4 und 5 kann ein Schüler noch versetzt werden, wenn er in einem der Fächer Deutsch, Sachunterricht oder Mathematik höchstens einmal die Note „mangelhaft“, insgesamt jedoch nicht mehr als zweimal die Note „mangelhaft“ erreicht hat. Über die Versetzung oder Nichtversetzung entscheidet die Klassenkonferenz unter Vorsitz des Schulleiters.“ (Auszug aus der Schulordnung Grundschulen § 25)
Weitere Infos können unter folgendem Link nachgelesen werden:
Vertretung
Diese Informationen erhalten Sie über das Hausaufgabenheft Ihres Kindes oder über verbindliche Kommunikationswege z.B. E-mail, Lernsax.
Ihr Kind wird im Falle einer Vertretung vom Schulpersonal vor Ort auf jeden Fall in der Einrichtung betreut.
Vorschule
Im letzen Kindergartenjahr Ihres Kindes kommen Lehrkräfte aus unserer Einrichtung in die einzelnen Gruppen der Kindertagesstätten. Ihr Kind wird unter Anwendung fachspezifischen Fähigkeiten & Fertigkeiten auf die bevorstehende Schuleingangsphase vorbereitet.
X
Ihr Text
Z
Zahnarzt
Die zahnärztliche Untersuchung findet in der Regel jährlich durch das Gesundheitsamt statt und ist für alle Kinder verbindlich. Eltern, die nicht wollen, dass ihre Kinder an der Untersuchung teilnehmen, müssen schriftlich Widerspruch einlegen. Der Termin wird vom Gesundheitsamt mit der Schulleitung gemeinsam abgestimmt. Des Weiteren findet einmal jährlich eine Gruppenprohylaxe im Unterricht statt.
Zeugnisse
Alle Schülerinnen und Schüler erhalten am Ende eines Schuljahres ein Jahreszeugnis. Die bis dahin erbrachten Leistungen ergeben die Jahresendnote. Das Zeugnis ist eine Urkunde/Dokument, welches durch die Eltern unterschrieben und aufbewahrt wird.