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Personalsuche zur Unterstützung bei Unterrichtsausfall

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Unterstützungsangebot durch Einsatz von sonstigem Personal

 

 

Sehr geehrte Personensorgeberechtigte,

 

mit diesem Schreiben bitten wir Sie um Verständnis und Unterstützung, um bei kurzfristigem und temporärem Personalausfall zumindest einen Notbetrieb an unserer Schule zu gewährleisten. Unser Ziel ist es, mit den vorhandenen Instrumenten möglichst auszuschließen, für einzelne Klassen oder gar die ganze Schule auf häusliche Lernzeit mit Notbetreuung zurückgreifen zu müssen.

 

In enger Kommunikation mit dem Landesamt für Schule und Bildung – Standort Chemnitz müssen situativ die nachfolgenden Maßnahmen abweichend vom regulären Stundenplan umgesetzt werden:

 

  • die Aufteilung von Klassen, Klassenzusammenlegungen bzw. jahrgangsübergreifende Angebote,
  • die Durchführung von Klassenlehrerunterricht,
  • die Übernahme von Klassen durch die Schulleitung,
  • Sofortvollzüge im Rahmen des Programms Unterrichtsversorgung,
  • vertrauensvolle Absprachen mit dem Hort im Sinne der gegenseitigen Unterstützung,
  • Nutzung von digitalen Angeboten,
  • Einsatz vorhandener Schulassistenz,

 

Um in Fällen von erheblichem Lehrkräftemangel weitere Unterstützungsmöglichkeiten zu eröffnen, wird vom Landesamt für Schule und Bildung aktuell ein Unterstützungsangebot durch den Einsatz von sonstigem Personal eingerichtet.

 

Ziel dieses Unterstützungsangebotes ist es, häusliche Lernzeiten weitestgehend zu vermeiden, indem die Schülerinnen und Schüler auch bei Ausfall von Unterricht zumindest in der Schule betreut und beaufsichtigt werden können.

 

Um einen kurzfristigen Einsatz von sonstigem zusätzlichen Personal zu ermöglichen, können geeignete Personen vertraglich gebunden werden. Zielführend ist es dabei, bereits im Vorfeld einen Pool an Interessenten an der Schule anzulegen, auf welchen kurzfristig zurückgegriffen werden kann. In Betracht für Betreuungspersonen kommen insbesondere Beschäftigte aus dem Bereich der Horte und sonstiger sozialdienstlicher Träger oder Verbände, aber auch aus dem Bereich der Elternschaft sowie Studierende.

 

Hinsichtlich der Einstellungsvoraussetzungen der genannten Personengruppen sollten für den konkreten Einsatz erzieherisch-pädagogische Vorerfahrungen vorhanden sein. Diese Erfahrungen können in der beruflichen Tätigkeit, aber ebenso auch im ehrenamtlichen oder persönlichen Engagement erworben worden sein.
Ein erweitertes Führungszeugnis sowie der nachgewiesene Masernschutz sind Voraussetzung für eine solche Tätigkeit als Aufsichtsperson.

 

Wenn Sie selbst oder Ihnen bekannte Personen Interesse haben, unsere Schule zu unterstützen, dann freuen wir uns sehr über Ihre Bereitschaft und Information.

 

Senden Sie bitte Ihre Nachricht direkt an die Schulleitung oder sowie telefonisch 03724/2390.

Wir melden uns umgehend zurück.

 

Vielen Dank.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

Schulleiter/-in

 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Di, 22. August 2023

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